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Grundmonitoring

Um die Bestandsentwicklung der relevanten Arten in den Vogelschutzgebieten in kürzeren zeitlichen Abständen zu überwachen, was auch im Hinblick auf die Berichtspflichten gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung ist, wird in einer repräsentativen Anzahl von Gebieten - auf insgesamt ungefähr 50 % der Fläche der SPA - ein sogenanntes Grundmonitoring durchgeführt. Dieses findet im Abstand von sechs Jahren statt und dauert jeweils zwei Jahre. Die Erfassungsmethodik ist dieselbe wie bei der vollständigen Gebietserfassung.

Das Grundmonitoring ermöglicht anhand einer repräsentativen Stichprobe Trendaussagen zur Bestandsentwicklung der einzelnen Arten in den sächsischen EU-Vogelschutzgebieten.

Gebietskulisse des SPA-Monitorings. Gebiete bzw. Gebietsteile, in denen das Grundmonitoring durchgeführt wird, sind braun dargestellt.
Gebietskulisse des SPA-Monitorings. Gebiete bzw. Gebietsteile, in denen das Grundmonitoring durchgeführt wird, sind braun dargestellt. 

Beispiel: Ergebnisse des Grundmonitorings im SPA „Doberschützer Wasser“ bei Neschwitz. Angegeben ist die Anzahl der Brutpaare der einzelnen Arten in den beiden Erfassungszeiträumen. Besonders auffällig ist die Zunahme des Drosselrohrsängers, die auch in anderen Gebieten festgestellt werden konnte.

Art

2004-07

2013-14

Art

2004-07

2013-14

Singschwan

2-3

4

Kiebitz

0

1-6

Krickente

0

1-3

Sperlingskauz

1

0-2

Knäkente

4

0-2

Eisvogel

2

3-5

Wachtel

0

0-1

Wiedehopf

0

0-1

Zwergtaucher

25-35

28-37

Wendehals

0

0-2

Rothalstaucher

2-4

0-1

Grauspecht

1

2-5

Rohrdommel

6

4-6

Schwarzspecht

5

9-10

Weißstorch

3

1

Neuntöter

26-30

22-36

Wespenbussard

0

0-1

Raubwürger

2

1-2

Rohrweihe

11-12

8

Heidelerche

5-8

3-8

Sperber

0

0-1

Schlagschwirl

0

0-1

Rotmilan

7

5-7

Rohrschwirl

5

7-13

Schwarzmilan

5-6

8-10

Schilfrohrsänger

0-1

0-2

Seeadler

0

1

Drosselrohrsänger

28-37

94-129

Baumfalke

3-4

1-2

Sperbergrasmücke

0

1-3

Kranich

9-10

8-14

Schwarzkehlchen

0

1-5

Wasserralle

16-24

8-12

Wiesenschafstelze

nicht erfasst

10-20

Tüpfelsumpfhuhn

0-2

0-1

Grauammer

1

1-4

Kleines Sumpfhuhn

0

1-2

Ortolan

2-4

11-17

Teichhuhn

5-6

6-9

 

 

 

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus).
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus).  © Foto: T. Lorenz/Archiv Vogelschutzwarte Neschwitz
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